Internationale Begegnungen - Förderrichtlinien

Warum Israel?

Auf Grund der besonderen historischen Verpflichtung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Volk messen Israel und Nordrhein-Westfalen dem Austausch und den Begegnungen junger Menschen gerade aus diesen beiden Ländern einen hohen Wert bei.

 

Hier finden Sie zu Ihrer Information eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten:

 

Wie ist das Programm finanziell ausgestattet?
Jährlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen 2 Mio. € zur Verfügung.

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
• Jugendbegegnungen
• Fachkräftebegegnungen
• Besondere Einzelprojekte
• Gedenkstättenfahrten

 

 

Gibt es bei der Förderung Höchstgrenzen?
Bis zu 70 v. H. der förderfähigen Kosten werden gefördert.

 

Welche Organisationen sind antragsberechtigt?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

 

Sind Ausnahmen von den oben genannten Regelungen möglich?
Über Ausnahmen entscheidet das Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Wo können die Anträge gestellt werden?

  • Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

    Wilhelm Imgrund - Wilhelm.Imgrund@lvr.de
    Telefon: 0221 809-6233
    Telefax: 0221 809-6226

  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 48133 Münster

    Sabine Meier - sabine.meier@lwl.org
    Telefon: 0251 591-5733
    Telefax: 0251 591-6822

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW  2011 - 2015
Ministerialblatt (MBl. NRW.) - Ausgabe 2011 Nr. 15 vom 24.6.2011 Seite 209 bis 218

Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung von Projekten im Haushaltsjahr 2011 auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans 2011 - 2015

 

Merkblatt zur 2. Antragstellung für Einzelprojekte im Jahr 2011,
Antragstellung zum Entwurf des KJP 2011 - 2015

 

 

Wichtiger Termin: 1. März 2012

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat abweichend von Ziffer 5.3 der Allgemeinen Regelungen der Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan die Antragsfrist zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KJFP im Haushaltsjahr 2012 auf den 1. März 2012 festgelegt.

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Rundschreiben vom 12.01.2012 zur Antragsaufforderung für Einzelprojekte zum KJFP NRW 2012

 

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
• Jugendministerium Nordrhein-Westfalen:
   Jürgen Schattmann - juergen.schattmann@mfkjks.nrw.de  
   Herbert Weinrich - herbert.weinrich@mfkjks.nrw.de

• bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

 

vision 2025

Der Ideenwettbewerb 2009 war gerichtet an junge Leute zwischen 12 und 21 Jahren. Sie gestalteten und formulierten ihre Visionen, Phantasien, Utopien und Szenarien, wie für sie die Zukunft im Jahr 2025 aussieht.

 

 

Informationen und Bericht zum Ideenwettbewerb.

In Kooperation mit